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   BGH, 23.10.1978 - StB 202/78, 1 BJs 93/77   

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https://dejure.org/1978,5390
BGH, 23.10.1978 - StB 202/78, 1 BJs 93/77 (https://dejure.org/1978,5390)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1978 - StB 202/78, 1 BJs 93/77 (https://dejure.org/1978,5390)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1978 - StB 202/78, 1 BJs 93/77 (https://dejure.org/1978,5390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine die Durchsuchungsanordnung des Generalbundesanwalts bestätigende Entscheidung des Ermittlungsrichters - Anforderungen an die Prüfung der Rechtmäßigkeit bereits vollzogener und damit erledigter Ermittlungsmaßnahmen - Kein Erfordernis einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 160
  • NJW 1979, 881
  • MDR 1979, 69
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Auszug aus BGH, 23.10.1978 - StB 202/78
    Davon ist lediglich kraft der Wirkung des Artikels 19 Abs. 4 GG eine Ausnahme dann zu machen, wenn die Anordnung nicht von einem Richter getroffen ist und ein besonderes Bedürfnis für eine richterliche Überprüfung besteht (vgl. auch Amelung, NJW 1978, 1013, 1014).
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus BGH, 23.10.1978 - StB 202/78
    Bereits in seinem Beschluß vom 13. Juni 1978 (BGHSt 28, 57) hat der Senat ausgeführt, daß er dazu neige, einen Antrag auf richterliche Entscheidung gegen eine bereits vollzogene staatsanwaltschaftliche Durchsuchungsanordnung unter der Voraussetzung eines nachwirkenden Bedürfnisses für eine richterliche Überprüfung für zulässig zu erachten, nicht dagegen die Beschwerde gegen eine solche richterliche Entscheidung.
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des

    So hatte der Bundesgerichtshof bis dahin die Auffassung vertreten, dass der von einer bereits abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahme Betroffene die Rechtmäßigkeit der nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung selbst (das "Ob" der Durchsuchung) im Wege eines Antrags auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO gerichtlich überprüfen lassen könne, sofern ein entsprechendes Rechtschutzbedürfnis im konkreten Fall gegeben sei (vgl. BGHSt 28, 160; 35, 363), wohingegen für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der (richterlich oder nichtrichterlich) angeordneten, abgeschlossenen Durchsuchung der Rechtsweg gemäß §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet sein sollte (vgl. BGHSt 28, 206; 37, 79).
  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Daß ein Grundrechtseingriff allein zur Bejahung des berechtigten Interesses nicht ausreicht, hat der Bundesgerichtshof auch seinen bisherigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof zugrunde gelegt (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 35, 363, 365) [BGH 30.09.1988 - StB 27/88].
  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Wie in den Fällen, die den Beschwerdeentscheidungen des Senats vom 13. Juni 1978 (BGHSt 28, 57) und vom 23. Oktober 1978 - 1 BJs 93/77 StB 202/78 (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) zugrunde lagen, handelte es sich bei der auf § 103 StPO gestützten Maßnahme um eine Durchsuchung bei dritten Personen, die an dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in dessen Rahmen die Durchsuchung angeordnet und vorgenommen wurde, nicht beteiligt waren.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89

    Kontrollstelle - Identitätsfeststellung - Freiheitsentziehung -

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein nachwirkendes Bedürfnis für eine richterliche Überprüfung der Vollzugsmaßnahme besteht (BGHSt 28, 160, 161; 28, 206, 209).

    Er hat lediglich ausgeführt, daß die Überprüfung einer nicht von einem Richter angeordneten, inzwischen erledigten Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise dann zulässig sein müsse, wenn wegen der erheblichen Folgen oder der Gefahr der Wiederholung ein nachwirkendes Bedürfnis für eine solche Überprüfung bestehe (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 36, 30; BGH NJW 1978, 1013; BGHR § 304 Abs. 4 StPO Kontrollstelle 1; vgl. auch BGH GA 1981, 223).

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98

    Vorlage an BGH (BGH) bei Abweichung eines Oberlandesgerichts (OLG); Rechtsweg für

    Entsprechendes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGHSt 28, 57, 58; BGHSt 28, 160, 161; BGHSt 28, 206, 207, 209; BGHSt 37, 79, 82; BGH NJW 1978, 1013; NStZ 1989, 189; BGHR StPO § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3; vgl. zum nunmehr erweiterten Rechtsschutzinteresse BVerfGE 96, 27, zur vorläufigen Festnahme die Senatsentscheidung vom heutigen Tage - 5 ARs (VS) 1/97 -).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Eine feststellende, vergangenheitsbezogene Entscheidung des Inhalts, daß eine endgültig vollzogene Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen sei, sieht die Strafprozeßordnung in der Regel nicht vor (st.Rspr., BVerfGE 49, 329, 338; BGHSt 28, 160, 161; 28, 206, 209).
  • BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84
    Diese Regelung ist, wie der Senat in BGHSt 28, 160, 161 entschieden hat, auf Durchsuchungen entsprechend anwendbar.
  • BGH, 30.11.1988 - 1 BJs 89/86
  • OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 3 Ws 301/03

    Rechtsmittel gegen eine erledigte Ermittlungsmaßnahme

  • OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 3 Ws 498/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der in Gewahrsamnahme des Angeklagten für die

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 39.75

    Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Asylbewerbers durch die Behörde ohne

  • OLG Karlsruhe, 21.10.1991 - 2 VAs 12/91

    Rechtsschutz; Durchsuchung; Vollzogene; Rechtsschutzbedürfnis

  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.08.1990 - 1 BGs 239/90

    Anordnung zur Beschlagnahme - Gefahr im Verzug - Staatsanwaltschaft - Hilfsbeamte

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